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Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage nach einer dogmatischen Konzeption zur Erfassung der Täuschungshandlung des Betrugstatbestands, insbesondere in der Erscheinung der sogenannten konkludenten Täuschung. Dabei wird der Standpunkt der herrschenden Meinung, das Täuschungsverhalten mit der Abgabe einer ausdrücklichen bzw. stillschweigenden Erklärung gleichzusetzen, einer kritischen Würdigung unterzogen, und die sich hieraus ergebenden Wertungswidersprüche innerhalb der vorherrschenden Betrugsdogmatik werden aufgezeigt. Nicht die Frage nach dem Vorliegen eines faktischen Erklärungstatbestands, sondern der Aspekt der Pflichtwidrigkeit erweist sich als maßgebendes Kriterium des Täuschungsbegriffs. Dabei zeigt sich, daß die allgemeinen dogmatischen Überlegungen zur Garantenstellung auch des Begehungstäters in der neueren Strafrechtsdogmatik für den Betrugstatbestand fruchtbar gemacht werden können.
Der Autor: Michael Gauger wurde 1966 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1992 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Korrekturassistent an der Universität Hamburg tätig. Die Große Juristische Staatsprüfung legte er 1997 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ab und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Promotion 2000.
Aus dem Inhalt : Irrtumsbegriff - Axiologische Vergleichbarkeit von aktiver Täuschung und Täuschung durch Unterlassen - Kritik an der herrschenden Lehre vom Täterverhalten mit Erklärungswert - Zivilrechtlicher Täuschungsbegriff - Vorliegen einer stillschweigenden Erklärung in den Fällen der konkludenten Täuschung? - Der Täuschungsbegriff im internationalen Vergleich - Erfassen des Verhaltensunwerts der Täuschungshandlung über das Kriterium der Pflichtwidrigkeit.