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Die Gründung einer zentralen Ermittlungsbehörde zur Aufklärung von NS-Verbrechen am Ende der fünfziger Jahre sollte den Beginn systematischer und koordinierter Ermittlungen von NS-Gewaltverbrechen (NSG) markieren. In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Politiker auf die erfolgreichen Ludwigsburger Ermittlungen reagierten. Dazu werden die eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen beschrieben, die NSG-Judikatur einer tiefgehenden Analyse unterzogen und der politische und parlamentarische Umgang mit den NS-Verbrechen untersucht. Festzustellen ist, daß im Bereich der NS-Strafverfolgung trotz der Bemühungen einiger engagierter Demokraten, Strafverfolger und Schwurgerichte weiterhin Verzögerungen, Friktionen und Unterlassungen dominierten. Davon zeugen zahlreiche Verfahrenseinstellungen und teilweise äußerst milde Urteile. Die politischen Entscheidungen korrelierten weitgehend mit den Resultaten der Strafverfolgung. Ausdruck dessen waren unter anderem die zögerliche Haltung des Bundestags in den Verjährungsdebatten sowie die Novellierung eines Strafrechtsparagraphen, der Ende 1968 zahlreiche NS-Gehilfen außer Verfolgung setzte.
Der Autor: Michael Greve wurde 1966 in Hildesheim geboren, studierte an der Universität Hannover Geschichte und Politische Wissenschaft. Nach seinem Magisterstudiumabschluß im Juni 1996 verfaßte er seine Dissertation, die von der Universität Hannover durch ein Graduierten-Stipendium gefördert wurde. Das Promotionsverfahren schloß der Autor im Juli 2000 ab. Seitdem ist er im Kreismuseum Wewelsburg beschäftigt, wo er Studien zu SS-Täterbiographien durchführt.
Aus dem Inhalt : Die Strafverfolgung von NS-Gewaltverbrechen - Zentrale Stelle in Ludwigsburg zur Aufklärung von NS-Verbrechen - Rechtliche und politische Auseinandersetzung mit den NS-Richtern - Gesetzliche Amnestie für NS-Gewaltverbrecher durch die Novellierung des § 50 Abs. 2 StGB - Verjährungsdebatten für Mordtaten im Bundestag.