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Die Autorin untersucht die historische Entwicklung des Wasserrechts in Preußen vom Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Landrechts 1794 bis zur Kodifikation des Preußischen Wassergesetzbuches 1913. Den Schwerpunkt ihrer Arbeit bildet die Beschäftigung mit der Rechtsqualität, den rechtlichen Grundlagen, dem Inhalt sowie dem Verhältnis der Wassernutzungsrechte zueinander. Sie stellt dar, welche Möglichkeiten des Erwerbs, des Verlustes und der Ausübung des Wassernutzungsrechts sich boten, welche gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und welche Verfahren zu durchlaufen waren. Im Rahmen eines Ausblicks zeichnet sie die Entstehungsgeschichte des § 20 WHG nach und erörtert, ob die aufrechterhaltenen Rechte des 19. Jahrhunderts sich noch in das heutige System des Wasserrechts einfügen.
Nadja Straub studierte Rechtswissenschaft an der Universität Trier und war dort wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte. Sie absolvierte ihr Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Koblenz und arbeitet derzeit als Richterin am Amtsgericht Koblenz.
Historische Entwicklung des Wasserrechts in Preußen im 19. Jahrhundert - Allgemeines Preußisches Landrecht - Müller-Arnold-Prozess - Preußisches Wassergesetzbuch von 1913 - Erwerb, Verlust, Übertragung und Ausübung von Wassernutzungsrechten - Fortgeltung alter Wassernutzungsrechte nach § 20 WHG