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'The Testamentary Burden. Allocation of Rights and Legal Protection': The testamentary burden (section 1940 of the German Civil Code) regularly confronts courts and legal experts with complex questions regarding its application. This work examines the dogmatic structure of the testamentary burden, taking into account its legal-historical foundations and the fundamental principles of German private law. On this basis, the work develops systematically coherent solutions to the as yet unresolved issues in the application of the testamentary burden.
Niklas Schmelzeisen studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg und Florenz. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens absolvierte er das Referendariat am OLG Frankfurt a.M. Seitdem ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt a.M. tätig.
A. EinleitungProblemaufriss - Zielsetzung und Gang der Untersuchung
B. Rechtshistorische Grundlagen der AuflageRechtsgeschichtliche Methode - Römisches Recht - Rezeption des modus in der Pandektenwissenschaft - Der modus in den Partikularrechtsordnungen - Die Auflage in der Entstehungsgeschichte des BGB - Fazit
C. Struktur des PrivatrechtsPrivatrecht als System der Zuweisung - Verhältnis zwischen Substanzrecht und Schutzrecht - Die Forderung als Herrschaftsrecht über die Leistungshandlung des Schuldners - Verhältnis zwischen Pflicht und Recht - Rechtliche Struktur der Forderung - Fazit und Ausblick
D. Struktur der Auflage nach abweichenden PrivatrechtskonzeptionenImperativentheorie - Normsetzungstheorie - Lehre vom Institutionenschutz - Fazit
E. Struktur der Auflage im Privatrechtssystem nach herkömmlichem VerständnisÜberblick - Verpflichtung des Beschwerten - Berechtigung - Die Auflage als Substanzrecht des Erblassers
F. Rechtsfolgen des Verständnisses der Auflage als Substanzrecht des ErblassersRechtsstellung des Vollziehungsbefugten - Rechtsstellung des Begünstigten - Rechtsstellung des Inhabers des Anspruchs aus § 2196 BGB - Rechtsstellung des Erblassers - Ausschluss des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung - Personenidentität von Vollziehungsbefugtem und Begünstigtem - Personenidentität von Bereicherungsgläubiger und Begünstigtem - Gestaltungsfreiheit des Erblassers - Auflage ohne Vollziehungsbefugnis
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