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Über die rechtliche und psychiatrische Behandlung jugendlicher Straftäter vor Einführung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 und über damalige Auffassungen vom Entstehen von Jugendkriminalität ist wenig bekannt. Auf der Basis einer detaillierten Analyse von zwei aufschlussreichen Gutachten des prominenten Psychiaters Ernst Rüdin unter Einbettung in den psychologisch-pädagogischen, sozialen, politischen, psychiatrischen und juristischen Kontext entsteht ein mehrdimensionales, facettenreiches Bild der Behandlung jugendlicher Straftäter vor 1923 im Vergleich mit der gegenwärtigen Situation. Der Autor kommt zu dem nachdenklich stimmenden Resultat, dass die Moderne deutlich weniger Fortschritte vorzuweisen hat, als man es nach rund 100 Jahren wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung in Deutschland erwarten könnte.
Der Autor: Nils Möckelmann, geboren 1974 in Hamburg, arbeitet als Rechtsanwalt in München. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und Lausanne und dem Rechtsreferendariat in München promovierte er am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie und Rechtspsychologie der Universität Frankfurt am Main.
Aus dem Inhalt: Probanden und Gutachter - Gesellschaftliche Besonderheiten der Fälle unter Einbeziehung der Entwicklungen bis zur Gegenwart - Analyse der Untersuchung und psychiatrischen Begutachtung durch Ernst Rüdin unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Psychiatrie bis hin zur Gegenwart - Analyse der strafrechtlichen Behandlung der Jugendlichen vor dem Hintergrund der Entwicklung des Jugendstrafrechts - Der Einfluss psychiatrischer Gutachter auf gesellschaftliche Entwicklungen, dargestellt am Beispiel von Ernst Rüdin - Kritische Betrachtung der Tendenzen in der aktuellen gesellschaftlichen, psychiatrischen und kriminalpolitischen Entwicklung.