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Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Vertreibung der Deutschen wurden die Oder-Neiße-Gebiete von Polen und der Sowjetunion annektiert. Ein rechtsgültiger Gebietserwerb fand jedoch bis zum «2+4»-Vertrag nicht statt. Erst mit den gebietsbezogenen Regelungen dieses Vertragswerkes verlor der deutsche Staat die territoriale Souveränität über die Ostgebiete. Der Autor vertritt die Ansicht, daß die Grenzregelung gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstößt. Zwar wurde kein völkerrechtswidriger Zwang ausgeübt. Es bestand aber eine Pflicht zur Beteiligung der unmittelbar von dem Gebietswechsel betroffenen Bevölkerung. Der Verstoß gegen die plebiszitäre Variante des Selbstbestimmungsrechts kann durch andere Ausprägungen wie Volksgruppenrechte und das Recht auf die Heimat kompensiert werden.
Der Autor: Reinhard Müller wurde 1968 in Walsrode geboren. Nach dem Wehrdienst mit anschließender Reserveoffizierslaufbahn studierte er von 1988 bis 1993 in Münster und Nimwegen Rechtswissenschaften und Geschichte. Von 1994 bis 1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht der Technischen Universität Dresden. Seit November 1995 ist Reinhard Müller Rechtsreferendar in Dresden. 1996 erfolgte die Promotion.
Aus dem Inhalt: Geschichte und Inhalt des «2+4»-Vertrages - Rechtsstatus Deutschlands - Rechtsstellung der Oder-Neiße-Gebiete - Historische Entwicklung und Rechtscharakter des Selbstbestimmungsrechts - Zwang bei Vertragsabschluß - Erforderlichkeit eines Plebiszits - Vertreibung - Volksgruppenrechte - Recht auf die Heimat.