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Die ersten geschriebenen Verfassungen in Deutschland werden bis heute unterschätzt. Besonders in Kontrast zu den frühkonstitutionellen süddeutschen Verfassungen wurde dieser rheinbündische Konstitutionalismus der Jahre 1807-1811 lange Zeit als napoleonisch diktierter «Scheinkonstitutionalismus» abgewertet. In den Beiträgen dieses Sammelbandes werden die insgesamt sechs einzelstaatlichen Verfassungen sowie die Rheinbundakte analysiert. Damit wird sowohl der rheinbündische Konstitutionalismus rehabilitiert als auch neues Material für eine komparative Sicht auf die rheinbündischen Reformen bereitgestellt. Dies ermöglicht die präzisere Verortung der ersten deutschen Konstitutionen innerhalb der Entwicklung hin zum Verfassungsstaat in Deutschland.
Die Herausgeber: Hartwig Brandt, geboren 1936; Prof. em. für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Wuppertal; Promotion 1966; Habilitation 1975; Veröffentlichungen zur Neueren und Neuesten Geschichte, besonders zur Verfassungs- und Politischen Ideengeschichte.
Ewald Grothe, geboren 1961; Privatdozent für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Wuppertal; Promotion 1994; Habilitation 2003; Veröffentlichungen zur Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.
Aus dem Inhalt: Hartwig Brandt/Ewald Grothe: Über die Anfänge des Verfassungsstaates in Deutschland. Eine Einleitung - Gerhard Schuck: Die Rheinbundakte von 1806 - Ewald Grothe: Die Verfassung des Königreichs Westphalen von 1807 - Hartwig Brandt: Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1808 - Gerhard Müller: Die Verfassung des Fürstentums Reuß ältere Linie von 1809 - Gerhard Müller: Die Verfassung des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach von 1809 - Barbara Dölemeyer: Die Frankfurter Stadtverfassungen von 1806, 1810 und 1816 - Edgar Liebmann: Die Verfassung des Herzogtums Anhalt-Köthen von 1810/11.