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Die Zahl der neu gegründeten Start-ups in Deutschland ist 2021 erneut gestiegen. Nach einer Statistik des Portals startupdetector.de stieg die Zahl der Neugründung im Vergleich zu 2020 trotz Corona-Pandemie nochmal um 11 Prozent an. Somit gab es im letzten Jahr insgesamt 3.348 Start-up-Neugründungen.
Damit scheint der Trend zur Gründung ungebrochen, insbesondere in den Bereichen Health, Bildung und E-Commerce.
Die Änderungen, die die Pandemie in unserem Alltag mit sich gebracht hat, haben vielen Branchen zu einem unerwarteten Digitalisierungsschub verholfen. Für Gründer aus den Bereichen künstliche Intelligenz (KI), Gesundheits- und Bildungswesen ergaben und ergeben sich dadurch weiterhin gute Chancen.
Schnelligkeit ist daher aktuell wichtiger denn je. Allerdings werden bei schnellen Gründungen oft Punkte übersehen, die den Gründerinnen und Gründern später teuer zu stehen kommen. So beispielsweise bei der Vertragsgestaltung bei der Gründung z. B. im Zuge der Satzung sowie bei der Ausgestaltung erster AGB, der Verwendung einer Datenschutzerklärung oder den Vertragsverhandlungen mit Venture Capital Gebern.
Das Fachbuch zeigt auf, welche Fehler und Versäumnisse bei Gründungen als "Klassiker" gelten und wie man diese erfolgreich umschiffen kann.
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Europajuristin (Univ. Würzburg), Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sarah Op den Camp berät und vertritt Start-Up-Unternehmen, Freiberufler, Mittelständler und große Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Industrie und Medien. Zu Ihren weiteren Schwerpunktbereichen zählen der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Urheber- und Medienrecht.