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Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) regelt den Schwangerschaftsabbruch. Seit seiner Einführung im Jahr 1871 ist er eines der umstrittensten Gesetze, das sich von einem drakonischen Abtreibungsverbot hin zu einer strengen, aber unter bestimmten Auflagen straffreien Ausnahmeregelung entwickelt hat. Wegen dieses Paragraphen standen in der Bayrischen Provinz ein Frauenarzt und zahlreich Frauen vor Gericht. Zuerst wegen einer anonymen Anzeige beim Finanzamt, welche im Zuge der Ermittlungen gesetzwidrig die Patientenkartei des Arztes beschlagnahmten und an die Staatsanwaltschaft weitergab, kam es zum Skandalprozess von Memmingen. Auf Druck der erzkonservativen Justizministerin von Bayern übten scharfmacherrische Staatsanwälte und Richter voller Befangenheit ihr Amt aus. Die Frauen, die beim Arzt ihres Vertrauens eine Schwangerschaftsunterbrechung vernehmen ließen, wurden in aller Öffentlichkeit mit vollen Namen diskriminiert und mit Strafbefehlen überzogen. Der Arzt zur Freiheitsstrafe und Berufsverbot verurteilt. Eine heftige Protestwelle ging nach diesem Schandprozess durch das Land. Die Frauen forderten eine Abschaffung des § 218. Die katholische Kirche und erzkonservative Kreise hielten dagegen. Die Zeit für eine Reform war noch nicht reif.
Studierter Jurist, lebt in Dresden, beschäftigt mit Historie und aktuellen Thematiken.