Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern - Sebastian Grasser

Sebastian Grasser

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern

eBook Ausgabe. 1. Auflage
eBook (pdf), 22 Seiten
EAN 9783638267458
Veröffentlicht April 2004
Verlag/Hersteller GRIN Verlag
13,99 inkl. MwSt.
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das wohl schärfste Schwert zur Durchsetzung bürgerlicher Interessen auf kommunaler Ebene sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (vgl. Gebhardt 2000: 84). Erst 1955 setzten sich diese beiden Elemente direkter Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg durch und im Hinblick auf Bayern blieb Baden-Württemberg damit vier Jahrezehnte Vorreiter in Sachen direkter Partizipation auf kommunaler Ebene. Die Demokratisierungswelle der 90er, die friedliche Revolution in der DDR sowie die Einsicht der Reformbedürftigkeit der Kommunalverfassungen brachten schließlich Fortschritte (vgl. Gebhardt 2000: 85; Kost 2002: 207). Nach Schleswig-Holstein 1990 normierten innerhalb von fünf Jahren neun weitere Länder Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, abgeschlossen von Bayern im Jahre 1995. Es bedurfte jedoch eines Bündnisses aller oppositionellen Kräfte bei einem Volksentscheid im Oktober 1995, um die in Bayern ohnehin starke CSU zu übertrumpfen, die sich gegen eine Einführung dieser direktdemokratischen Elemente aussprach und einen eigenen Entwurf vorlegte. Die Initiative "Mehr Demokratie in Bayern", die SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnten im Volksentscheid ihre Vorstellungen durchsetzen, das "Gesetz zur Einführung des kommunalen Bürgerentscheids" wurde Ende Oktober verabschiedet (vgl. März 2003: 55). Eine Besonderheit war, "dass beim Bürgerentscheid kein Quorum der Abstimmenden bzw. Zustimmenden in Relation zu gesamten stimmberechtigten Bürgerschaft festgelegt war" (März 2003: 55). Dies änderte der Landtag im März 1999 ab, indem er ein gestaffeltes Quorum einführte. Somit wäre ein Bürgerentscheid nur dann erfolgreich, wenn "die Zahl der Zustimmenden - je nach Gemeindegröße - 20% bis 10% der Stimmberechtigten beträgt" (März 2003: 55). Die Vorteile von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid liegen auf der Hand. Sie ermächtigen den Bürgern eine aktive Teilnahme bezüglich wichtiger gemeindlicher Angelegenheiten, stärken Eigeninitiative, steigern das Interesse an politischen Sachfragen, führen zu größerer Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde und wirken dem Trend der Politikverdrossenheit entgegen (vgl. Hahnzog 1998: 50). Diese Arbeit soll daher dazu dienen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern in ihrem typischen Ablauf und ihren notwendigen Elementen zu analysieren. Des weiteren werden bedeutende, vertiefende Statistiken einen Überblick zu sieben Jahren bayerischem Bürgerentscheid und Bürgerbegehren geben.

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