Installieren Sie die genialokal App auf Ihrem Startbildschirm für einen schnellen Zugriff und eine komfortable Nutzung.
Tippen Sie einfach auf Teilen:
Und dann auf "Zum Home-Bildschirm [+]".
Bei genialokal.de kaufen Sie online bei Ihrer lokalen, inhabergeführten Buchhandlung!
Ihr gewünschter Artikel ist in 0 Buchhandlungen vorrätig - wählen Sie hier eine Buchhandlung in Ihrer Nähe aus:
Zu den zentralen Aufgaben einer Privatrechtsordnung gehört es, verbindliche Regeln über die Zuordnung und Verteilung von Rechts- und Wirtschaftserträgen zu treffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch kommt dieser Aufgabe durch die Legaldefinitionen in §§ 99, 100 BGB nach. Zugleich erfolgte mit diesen Vorschriften auch das vorläufige Ende einer sehr kontrovers geführten Debatte zum römisch-gemeinen Recht. Diese Beobachtung nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Entwicklung des Fruchtrechts seit dem Gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts bis zum heutigen Fruchtbegriff nachzuzeichnen. Hierbei zeigt die Arbeit auf, dass die Debatte zum römischen Begriff der -fructus- zum Teil bis in das heutige Recht hineinwirkt. Deutliche Konsequenzen sind nicht bloß im Rahmen der Legaldefinitionen anzutreffen, sondern finden sich in allen Bereichen der dinglichen und obligatorischen Fruchtverteilung.
Sérgio Fernandes Fortunato wurde 1980 geboren. Er studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaften. Im Anschluss war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EG sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römische Rechtsgeschichte. Seit 2011 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Einbeck und Lehrbeauftragter für Zivilrecht an der Universität Göttingen.
Inhalt: Fruchtlehren im römisch-gemeinen Recht - Frucht- und Nutzungsdefinition, § 99, 100 BGB - Eigentumserwerb an Sachbestandteilen, §§ 953-957 BGB - Restitution von Vermögenserträgen - Dingliche und obligatorische Fruchtverteilung - Gesetzgebungsgeschichte - Methodik der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts.