Medizin im Nationalsozialismus. Die Rolle der Gesundheitsämter bei der Erb- und Rassenpflege - Shabnam Ahmadshahi

Shabnam Ahmadshahi

Medizin im Nationalsozialismus. Die Rolle der Gesundheitsämter bei der Erb- und Rassenpflege

eBook Ausgabe. 1. Auflage
eBook (pdf), 50 Seiten
EAN 9783668477650
Veröffentlicht Juli 2017
Verlag/Hersteller GRIN Verlag

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Beschreibung

Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Medizin - Geschichte, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die nationalsozialistische Politik missbrauchte von Beginn an Medizin und Wissenschaft zur Umsetzung ihrer Ideologie eines "gesunden Volkskörpers". Dabei wurde die Gesundheit des Einzelnen immer weiter verdrängt und es entstand ein weitläufig organisierter und gut strukturierter Apparat, welcher darauf abzielte, eine rassische Auslese im ganzen Land vorzunehmen. Dieser Apparat bestand aus dem gesamten Gesundheitswesen Deutschlands, sowohl der Ärzteschaft als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens, allen voran der Gesundheitsämter. Letztere wurden am 1. April 1935 mit Hilfe des "Gesetz(es) über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" (GVG) vom 3. Juli 1934 erstmals auf staatlicher Ebene eingerichtet.
Doch wie kam es zum Vereinheitlichungsgesetz und weshalb legte man scheinbar plötzlich besonderen Wert auf die Gründung staatlicher Gesundheitsämter, anstatt bei den kommunalen zu verbleiben?
Um die Umformung des Gesundheitswesens nachvollziehen zu können, muss man sich erst mit der nationalsozialistischen Ideologie beschäftigen. Diese setzte voraus, dass man eine sogenannte "völkische Gesundheitspolitik" schafft und nun nicht mehr beim Wohl des Einzelnen verbleibt. Dieses Gedankengut wird oftmals mit der Intellektfeindlichkeit der Nazis erklärt, da stets das Physische betont wurde, weshalb das medizinische Grundprinzip im Dritten Reich als organizistisch und biologistisch bezeichnet wird. Die Seuchenpolitik wurde verstärkt, Müttern und Kindern schenkte man mehr Beachtung, um den gesunden Nachwuchs zu fördern und um das ganze Prozedere abzurunden, wurden sowohl psychisch wie auch physisch kranke Menschen durch die Gesundheitsämter ermittelt, um sie anschließend- auf der Basis des vorher geschaffenen "Gesetz(es) zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) unfruchtbar machen zu können.
Dieses sogenannte Sterilisationsgesetz, das am 14. Juli 1933 verabschiedet wurde und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, erlaubte es, dass Menschen mit gewissen Krankheitsbildern zwangssterilisiert wurden, sofern ein amtsärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand der betroffenen Person vorlag. Das bedeutet also, dass Menschen zur Sterilisierung gezwungen werden konnten. Die Vorgehensweise der Untersuchungen und Gutachtenausstellung für die Eingriffe wird in dieser Arbeit anhand eines konkreten Fallbeispiels über eine Zwangssterilisation aus dem Landeshauptarchiv Koblenz näher analysiert.

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