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Eine hohe Anzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine kommt derzeit nach Deutschland. Viele dieser Hilfe suchenden Menschen sind hochmotiviert zu arbeiten, teils auch schulisch und beruflich sehr gut qualifiziert. Für Unternehmen kann es daher interessant sein, diese zu beschäftigen. Bei der Einstellung von Flüchtlingen gilt es allerdings vielfältige rechtliche Aspekte zu beachten, denn eine Erwerbstätigkeit ist für sog. Drittstaat-Ausländer (also Ausländer, die nicht Bürger der Europäischen Union sind) nicht ohne weiteres zulässig. Im Fachbuch werden allgemein die für die Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Drittstaaten die verschiedenen Aufenthaltstitel und notwendigen Zustimmungsvoraussetzungen dargestellt. Darüber hinaus werden die Unterschiede erläutert, je nachdem, ob der Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung hat, Geduldeter oder anerkannter Flüchtling ist. Erstmals wurde die EU-Massenzustrom-Richtlinie für Flüchtlinge aus der Ukraine in Kraft gesetzt. Hieraus ergeben sich Besonderheiten beim Aufenthaltsrecht und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Abgerundet wird das Fachbuch mit Besonderheiten in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie den relevanten Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Christian BeckFachanwalt Arbeitsrecht, RechtsanwaltHerr Christian Beck absolvierte im Mai 2001 sein II. Juristisches Staatsexamen in Regensburg und erhielt im Juni 2001 die Zulassung als Rechtsanwalt beim Landesgericht Nürnberg.Bis Dezember 2008 war er Angestellter und später Partner in einem Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Dort begleitete er schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen kleiner und mittlerer Unternehmen aus gesellschaftlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.Im Januar 2009 eröffnete er in der Metropolregion Nürnberg eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei (BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht) und betreut mit seinem Team deutschlandweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.Für die DATEV ist er seit Jahren als Autor und Dozent tätig. Neben seiner Tätigkeit als Referent für Dialogseminare online betreut er die monatliche Rubrik "Aktuelles/Tipps & Tricks aus dem Arbeitsrecht" in der Online-Seminarreihe Lohn und erstellte u.a. einige Expertisen für die Expertisen und Gestaltungssysteme.
1 Einleitung1.1 Allgemeine Grundsätze1.2 Anzuwendendes Recht1.2.1 Gesetzesentwicklung1.2.2 Maßgebliche Bestimmungen1.3 Regelungssystematik1.3.1 Unionsbürger1.3.2 Unionsbürgern gleichgestellte Staatsangehörige1.3.3 Sonderfälle1.3.4 Ausländer aus Drittstaaten2 Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten2.1 Allgemeine Grundsätze2.2 Aufenthaltstitel2.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschäftigung von Ausländern2.3.1 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung2.3.2 Zugang zum Arbeitsmarkt2.3.2.1 Fachkräfte mit Berufsausbildung2.3.2.2 Fachkräfte mit akademischer Ausbildung2.3.2.3 Ausländer mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen2.3.2.4 Fehlende Qualifikation als Fachkraft2.3.2.5 Arbeitsplatzsuche2.3.2.6 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung2.3.3 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren2.3.3.1 Antragsteller2.3.3.2 Aufenthaltszwecke der Einreisewilligen2.3.3.3 Vereinbarung2.3.3.4 Aufgaben der Ausländerbehörde2.3.3.5 Familiennachzug2.3.3.6 Sonstige qualifizierte Beschäftigung3 Aufenthalt und Beschäftigung von geflüchteten Menschen3.1 Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen3.1.1 Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder BüMA3.1.2 Geduldete (Aussetzung einer Abschiebung)3.1.3 Anerkannte Flüchtlinge3.1.4 Geflüchtete aus der Ukraine3.1.4.1 Kurzaufenthalt3.1.4.2 EU-Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine3.2 Zulässigkeit der Beschäftigung geflüchteter Menschen3.2.1 Anerkannte Flüchtlinge3.2.2 Abschiebungsverbot (sonstiger humanitärer Aufenthalt)3.2.3 Aufenthaltsgestattung, BüMA und Geduldete3.2.4 Beschäftigungsverbot3.2.5 Beschäftigung Geflüchteter aus der Ukraine3.2.5.1 Kurzaufenthalt3.2.5.2 Aufenthaltserlaubnis nach §-24 AufenthG3.3 Ausbildung geflüchteter Menschen3.4 Integrationskurse und Deutschsprachenförderung4 Rechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen4.1 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände4.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten4.2.1 Kündigung bei fehlender Arbeitserlaubnis4.2.2 Befristung für die Dauer der Arbeitserlaubnis4.2.3 Form und Sprache des Arbeitsvertrages4.2.4 Mindestlohn4.3 Sozialversicherung4.4 Lohnsteuer