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    Die Arbeit befasst sich mit den zivilrechtlichen Aspekten der Nothilfe. Den Kern bildet die Frage der dogmatischen Herleitung des Ersatzes von Aufwendungen und Schäden des Nothelfers. Der Verfasser weist durch eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Analyse nach, dass die Haftungsfragen in solchen Situationen auch ohne Rückgriff auf das in der deutschen Rechtspraxis verwendete Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) adäquat gelöst werden können. Der naturrechtliche Gedanke, die moralische Pflicht zur Menschenhilfe zum rechtsdogmatischen Fundament der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erklären, überzeugt nicht. Er steht mit der Konzeption des BGB im Widerspruch. Mit Hilfe von delikts-, bereicherungs- sowie sozialrechtlichen Instrumentarien können dogmatisch konsistente Lösungen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund wird Buch VI des Draft Common Frame of Reference (PEL Ben. Int.) kritisch beleuchtet.
Sören Koch hat 2004 sein Erstes Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München gemacht. Nach dem Zweiten Staatsexamen 2007 hat er als Anwalt in Flensburg gearbeitet und ist derzeit an der Universität Bergen in Norwegen beschäftigt. Seine Forschungsschwerpunkte sind Haftungsrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung.
Inhalt: Soziale Funktion der negotiorum gestio im römischen Recht und ius commune - Lex Rhodia de iactu - Fundrecht - Rettungsfälle als Paradigma der GoA - Komparative Betrachtung des Nothilferechts (Delikts-, bereicherungs- und sozialrechtliche Ansätze als Lösungsalternativen) - Kritik am Draft Common Frame of Reference (DCFR).