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Die zentrale Frage der Arbeit ist, ob ein zu Unrecht Beschuldigter gem. Art. 15 Abs. 1 DS-GVO Auskunft gegen Arbeitgeber verlangen kann, wer diesem einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch könnte dem Beschuldigten als Mittel dienen, um Folgeansprüche gegen den unredlichen Whistleblower geltend zu machen. Der datenschutzrechtlich Verantwortliche steht allerdings vor einer Herausforderung, insofern das Auskunftsrecht und der - mittlerweile durch das HinSchG normierte - Schutz von Hinweisgebern im Widerstreit stehen. Ziel der Arbeit ist es, einen Ausgleich zwischen dem konfligierenden Auskunftsinteresse des Beschuldigten und des Vertraulichkeitsinteresses des Whistleblowers zu erreichen.