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Die im Dritten Reich durch Justizausbildungs- und Eckhardtsche Studienordnung veränderte Juristenausbildung bewirkte sowohl eine inhaltliche wie strukturelle Neukonzeption des Rechtsstudiums. Das Werk geht der Frage nach, wie sich das - stets von Missklängen begleitete - Reformwerk in der Praxis bewährte und welche Auswirkungen es auf die Juristenausbildung im Dritten Reich zeitigte. Beispielhaft wurden Lehrbücher und Vorlesungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie die Erste juristische Staatsprüfung am Prüfungsamt I des Thüringischen Oberlandesgerichts ausgewertet. Im Ergebnis gilt, dass trotz äußerer Übernahme der Reformgedanken sich - soweit fachbedingt möglich - auch weiterhin Teile der bisherigen Ausbildungstradition erhalten konnten.
Stefan Wolf studierte Rechtswissenschaft an der Universität Jena. Nach seinem Rechtsreferendariat in Koblenz kehrte er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Universität zurück. 2010 trat er in den bayerischen Justizdienst ein und wurde Richter beim Amtsgericht Kronach. Seit 2012 ist er Staatsanwalt in München.
Inhalt: Justizausbildungsordnung 1934 - Justizausbildungsordnung 1939 - Eckhardtsche Studienordnung 1935 - Studienreform 1944 - Geschichte der Juristenausbildung im Dritten Reich - Rechtsstudium - Friedrich-Schiller-Universität Jena - Erstes juristisches Staatsexamen - Lehrbücher - Lehrfächer - Vorlesungen.