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Steffen Michael Jauß explores how acting in the name of others evolved into a defining feature of representation, paving the way for legally attributing actions to third parties. His study assesses the benefits of this approach over alternative representation theories and examines its impact on particular doctrinal issues.
Geboren 1985; Studium 'Lehramt an Sonderschulen' in Heidelberg; 2011 Erste StaatsprÃ-fung; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main; 2017 Erste juristische StaatsprÃ-fung; Studium der Altorientalistik und Vorderasiatischen ArchÃ-ologie in Heidelberg und Frankfurt am Main; 2021 Master of Arts; 2019 Zweite juristische StaatsprÃ-fung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl fÃ-r Antike Rechtsgeschichte, EuropÃ-ische Privatrechtsgeschichte und Zivilrecht der UniversitÃ-t Frankfurt am Main.
§ 1 Problemstellung
§ 2 Forschungsstand
§ 3 Zielsetzung und Gang der Untersuchung
§ 4 Statusrechtliche Anknüpfung seit dem Mittelalter
§ 5 Dogmatische Neukonzeption der Stellvertretung im 19. Jahrhundert
§ 6 Übernahme der neuen Figur in den Beratungen des BGB
§ 7 Entdeckung und Wandlung des Offenheitsprinzips
§ 8 Zwischenergebnis
§ 9 Vertretung und Zurechnung § 10 Handeln in fremdem Namen als Repräsentation
§ 11 Stellvertretung als gestreckter Tatbestand
§ 12 Zwischenergebnis
§ 13 Bestimmung der Parteien als Gegenstand der Willenserklärung
§ 14 Stellvertretung und allgemeine Vorschriften
§ 15 Sog. Durchbrechungen des Offenheitsprinzip
§ 16 Zwischenergebnis