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Durch Lastenausgleich unterstützte die Bundesrepublik Deutschland nach 1952 Kriegssachgeschädigte, Flüchtlinge und Vertriebene, ohne die Haftung für im 2. Weltkrieg entstandene Schäden anzuerkennen. Die Arbeit untersucht die Ursprünge der Vorstellung, ein Staat sei seinen Bürgern zum Ersatz von Kriegsschäden verpflichtet. Erste Ansätze in diese Richtung gab es im deutschen Rechtsraum während des 30jährigen Krieges. In den Koalitionskriegen und im 1. Weltkrieg kam die Frage erneut auf, im 2. Weltkrieg versprach das NS-Regime den vollständigen Ausgleich von Kriegsschäden. Die Untersuchung zeigt, dass seit dem 17. Jahrhundert die Staaten mit wenigen Ausnahmen bemüht waren, die kriegsbedingten Lasten der Bevölkerung wenigstens erträglich zu halten; der in der Bundesrepublik praktizierte Lastenausgleich entsprach nicht dem politischen Anspruch.
Thomas Habbe studierte an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften sowie an der Uniwersytet Jagiellöski in Kraków (Polen). Er ist Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Potsdam.
Inhalt: Überlegungen zum Ersatz von Kriegsschäden ab dem 30jährigen Krieg - Änderung der Kriegstaktik in den Koalitionskriegen und die Auswirkung auf die Bevölkerung - Umgang mit den Zerstörungen (vor allem in Ostpreußen) im 1. Weltkrieg - Folgen des «totalen Kriegs» im 2. Weltkrieg - Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg.