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Nachdem der BGH in den Jahren 2002 und 2003 zu wichtigen Fragestellungen der Mantelverwendung Stellung bezogen hat, strebt der Autor mit seiner Arbeit eine Klärung der Frage an, in wieweit Vorratsgründung und Mantelverwendung (weiterhin) Alternativmöglichkeiten zum gesetzlichen Gründungsverfahren bei Kapitalgesellschaften sein können. Auf der Grundlage einer relativen Gegenstandswahrheit im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand spricht sich der Autor für die Zulässigkeit der offenen Vorratsgründung aus. Hinsichtlich der Mantelverwendung wird in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke bejaht: die pauschale Gleichsetzung der Mantelverwendung als wirtschaftliche Neugründung, die der rechtlichen Neugründung entspricht, wird dagegen kritisch beurteilt.
Der Autor: Thomas Stephan Oldemanns, geboren 1975 in Cloppenburg, studierte Rechtswissenschaften in Hannover, Wien, London und Köln. Er erwarb im Rahmen des European Legal Informatics Study Programme (EULISP) den Titel eines LL.M. Die Promotion erfolgte 2004 an der Universität zu Köln.
Aus dem Inhalt : Zulässigkeit der offenen und verdeckten Vorratsgründung - Stellungnahme zur Anwendung von Gründungsvorschriften auf den Fall der Mantelverwendung.