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Die Abhandlung widmet sich der Frage, inwieweit Geschäftsleiter eine Kapitalgesellschaft vertreten dürfen, wenn sie selbst oder ihnen nahestehende Personen vom Rechtsgeschäft betroffen sind. Im Fokus stehen dabei Interessenkonflikte, die sich aus der Pflicht zum ausschließlichen Handeln im Gesellschaftsinteresse ergeben. Untersucht werden einschlägige zivil- und gesellschaftsrechtliche Regelungen - etwa § 181 BGB, § 112 AktG oder § 46 Nr. 5 GmbHG - und deren praktische Anwendung bei AG, GmbH, KGaA und SE. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Vertretungsbefugnis zu zeichnen und die zentralen Problemfelder dogmatisch fundiert und praxisnah aufzuarbeiten.