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Als der junge Schweizer Bundesstaat 1874 den Zivilstandsdienst per Volksabstimmung aus den Händen der Kirche löste, war es eine knappe, aber wegweisende Entscheidung. Was folgte, war eine schrittweise Revolution im Herzen der Schweizer Verwaltung.
Gegen den Widerstand der Kantone übernahmen die Zivilstandsämter zusätzlich die Bürgerregister der Heimatgemeinde. Mit der im Jahr 2000 verfassungsrechtlich verankerten Niederlassungsfreiheit und der sieben Jahre später erfolgten Verlagerung der Sozialhilfe in die Wohngemeinde verlieren die Heimatgemeinden als 'letzter Zufluchtsort' endgültig ihre historische Bedeutung.
2005 schloss die letzte Akte des Papierzeitalters: Die im Familienregister geführten Personen, die familienrechtlichen Beziehungen und die Angaben zum Gemeindebürgerrecht wurden ins informatisierte Personenstandsregister (Infostar) überführt. Heute verbindet das zentrale Personeninformationssystem, das vom Bundesamt für Justiz betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt wird, alle Zivilstandsämter der Schweiz. Doch dieser Wandel erzählt noch eine weitere Geschichte: Der Zivilstandsdienst spiegelt wie kaum ein anderer staatstragender Verwaltungsbereich den langen Weg zur Gleichstellung von Mann und Frau - vom Patriarchat zur rechtlichen Gleichberechtigung, Schritt für Schritt, in Gesetz und Register.
Toni Siegenthaler (*1942) war von 1989 bis 2005 Vorsteher des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern (ZBD). Ausserdem war er Mitglied und Mandatsträger der Eidgenössischen Kommission für Zivilstandsfragen (EKZ) und präsidierte während zwölf Jahren die Ausbildungskommission der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ). Er verfasste zahlreiche Beiträge in der Fachliteratur. Als Anerkennung seiner Verdienste für den Zivilstandsdienst verliehen ihm der schweizerische, der bernische und der jurassische Verband für Zivilstandswesen die Ehrenmitgliedschaft.