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Welche Chancen bietet die elektronische Kommunikation der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit? Bereits Art. 17 der E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 verlangte, dass sämtliche Mitgliedstaaten in bestimmten Fallkonstellationen die außergerichtliche Streiterledigung auf geeignetem elektronischen Weg ermöglichen. Großer Vorteil eines online durchgeführten Schiedsverfahrens ist die Verkürzung der Verfahrensdauer. Vorstufe eines solchen Verfahrens ist regelmäßig der Abschluss einer Schiedsvereinbarung in elektronischer Form. Inwieweit eine solche heute wirksam ist, ist insbesondere in internationalen Verträgen noch unklar. Dieser Problematik widmet sich der erste Teil der Untersuchung. Im weiteren wird der Frage des materiell anwendbaren Rechts im Rahmen eines solchen Vertrages nachgegangen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Regelung des § 1051 ZPO gelegt.
Die Autorin: Bianca Natalie Baldus, geboren 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Nach Referendariat und Promotion ist sie als Assistentin für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Mainz tätig.
Aus dem Inhalt: Teil I: Der elektronische Abschluss einer Schiedsvereinbarung - Zulässigkeit im nationalen und internationalen Kontext - Teil II: Materiell anwendbares Recht im Rahmen eines elektronisch geschlossenen Vertrages unter besonderer Berücksichtigung des § 1051 ZPO - Umfang der Rechtswahlfreiheit - Bestimmung des anwendbaren Rechts bei fehlender Rechtswahl; Untersuchung beider Aspekte sowohl im Hinblick auf den kaufmännischen Geschäftsverkehr als auch hinsichtlich etwaiger Verbraucherbeteiligung.