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Gegenstand der Arbeit sind die sogenannten Fensterprogramme nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Die «Fenster» sind - je nach Art in unterschiedlichem Maße - eigenständige Fernsehprogramme im Rahmen des Programms eines anderen Veranstalters, welche der Meinungsvielfalt dienen sollen. Im verfassungs-, europa- und allgemein-medienrechtlichen Kontext werden die Ursprünge der Fensterprogrammregelung und deren Funktion zur Förderung von Meinungsvielfalt aufgezeigt und problematisiert. Detailliert werden die unterschiedlichen Arten von regionalen und bundesweiten Fensterprogrammen und insbesondere deren verfahrensmäßige Ausgestaltung in der Praxis untersucht. Schließlich werden die zuvor aufgeworfenen Verfassungsfragen beantwortet.
Der Autor: Christian Ebsen wurde 1971 in Mainz geboren, er studierte in Münster/Westfalen und Freiburg im Breisgau und absolvierte sein Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.
Aus dem Inhalt: Begriff und Entwicklung von Fenstern in Fernsehprogrammen - Der verfassungsrechtliche und europarechtliche Rahmen für die Beurteilung von Fensterprogrammen - Grundstrukturen und rechtliche Rahmenbedingungen der Privatfunkordnung in den Ländern - Das Fensterprogramm bei 10 % Zuschaueranteil - Das Fensterprogramm bei vorherrschender Meinungsmacht - Das Verfahren zur Bestimmung des Fensterprogrammveranstalters - Die einfachen regionalen Fenster (§ 25 Abs. 4 RStV) - Der Zulassungsentzug bei mangelhafter Umsetzung bei Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt - Verfassungsmäßigkeit der Fensterprogrammregelungen.