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In Italien gab es auch in der Neuzeit zahlreiche Bistümer - 137 an der Zahl - die noch Feudalherrschaften besaßen. Dementsprechend trugen sie die Titel von Herzögen, Fürsten, Markgrafen, Grafen und Baronen. Die materiell ertragreichen Herrschaftsrechte fielen zur Zeit der Revolution, spätestens bis 1810, weg, die Titel blieben erhalten, bis Pius XII. ihren Gebrauch im Jahre 1951 verbot. Kern der Untersuchung ist die möglichst genaue Erfassung dieser bischöflichen Herrschaften in ihrem politischen und sozialen Umfeld. Abschließend folgt ein Katalog der 140 Bischöfe Europas, die in der Neuzeit einen Fürsten- oder Grafentitel trugen.
Der Autor: Christoph Weber, geboren 1943 in Graz; 1964-1969 Studium der Katholischen Theologie, Philosophie, Mittelalterlicher und Neuere Geschichte an den Universitäten Bonn und Trier; 1969 Dr. phil. in Bonn, nach einem längeren Romaufenthalt 1975 Habilitation an der Universität Düsseldorf; 1977-2005 Professor für Neuere Geschichte an der Universität Düsseldorf.
Aus dem Inhalt: Das päpstliche Verbot - Geistliche Fürstentümer - Der zeitgeschichtliche Hintergrund - Titel und Feuda italienischer Bischöfe - Bischöfliche Feuda in Konflikt mit der Agrargesellschaft - Verfassungsstrukturen norditalienischer Fürstbistümer - Eine Ruinenlandschaft der Südtoskana: il vescovado di Murlo - Ein Sonderfall: das jus tappeti in Süditalien - Ein Blick in die Feudalrechte anhand des Erzbistums Salerno und des Bistums Cassano - Die Quellenbasis zum geographischen Überblick - Republik Venedig/Istrien/Trient - Herzogtum Mailand - Königreich Sardinien (hier: Savoyen und Piemont) - Republik Genua - Lucca, Parma & Piacenza, Modena - Großherzogtum Toscana - Stato Pontificio - Königreich Neapel - Königreich Sardinien (hier: Insel Sardinien) - Königreich Sizilien - Verzeichnis der Bischöfe Europas, die um 1790 einen Fürsten- oder Grafentitel trugen - Die Zeremonien bei der feierlichen Besitzergreifung der Bischöfe von Novara in ihrem Fürstentum am Ende des 18. Jahrhunderts - Concordia zwischen dem König von Sardinien Carlo Emanuele III. und dem Bischof von Novara Marco Aurelio Balbis Bertone vom 15. Juni 1767.