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Die vorliegende Studie erschließt erstmals umfassend den Zurechnungsbegriff in Kants praktischer Philosophie. Ein Zurechnungsurteil bringt zum Ausdruck, dass eine Handlung auf den freien Willen einer bestimmten Person zurückgeführt wird. Zurechnung ist ein zentraler Begriff des Rechts und von grundlegender Bedeutung für unsere alltägliche Praxis, wenn wir andere Personen loben, tadeln oder dankbar sind. Eine fundamentale Relevanz des Zurechnungsbegriffs zeigt die Autorin auch für Kants praktische Philosophie auf. Ausgehend von Kants Definition des Zurechnungsbegriffs in der Metaphysik der Sitten wird deutlich, wie Zurechnung mit anderen zentralen Begriffen von Kants Handlungs- und Moraltheorie verknüpft ist: sowohl für die Auflösung der Freiheitsantinomie als auch für den Begriff der Person als freiem, moralischem Subjekt und Träger eines Gewissens ist Zurechnung ein Schlüsselbegriff. Am Leitfaden des Zurechnungsbegriffs entsteht ein differenziertes Bild der praktischen Philosophie Kants, das diese auch aus heutiger Sicht attraktiv und tragfähig erscheinen lässt. In systematischer Hinsicht schlägt die Arbeit einen Bogen zu aktuellen Debatten und zeigt, dass Kants Theorie in zentralen Punkten anschlussfähig ist.
Claudia Blöser, Goethe Universität Frankfurt.