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Die historische Entwicklung des Konzepts der Unverletzlichkeit der Wohung ist bisher wenig beachtet worden. Diese Arbeit schließt die Lücke, indem sie die Entstehungsgeschichte des Wohnungsschutzes ab der Frankfurter Reichsverfassung von 1849 bis hin zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 darstellt. Dabei bleibt die Spurensuche nicht auf die Reichsebene beschränkt, sondern widmet sich auch einzelnen Ländern. Verfassungen, Strafprozeßordnungen und Polizeigesetze werden untersucht, um ein klares Bild darüber abzugeben, auf welchem Boden Art. 13 Grundgesetz gebaut wurde.
Der Autor: Eberhard Rhein wurde 1970 in Pforzheim geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Heidelberg legte er 1996 das erste juristische Staatsexamen in Heidelberg ab. Im selben Jahr begann er das Referendariat in Karlsruhe, welches er 1998 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloß. Gegenwärtig hält er sich in Philadelphia an der University of Pennsylvania Law School auf, um den Grad eines LL.M. zu erwerben. Promotion 2001.
Aus dem Inhalt : Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in der Frankfurter Reichsverfassung - Die Verwirklichung des Schutzes der Wohnung vor repressiven Eingriffen in einzelnen Ländern während und nach der Revolution (Preußen, Kurhessen, Württemberg, Baden, Bayern, Sachsen, Hannover) - Die Verwirklichung des Schutzes der Wohnung vor repressiven Eingriffen im deutschen Kaiserreich und seinen Ländern - Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in der Weimarer Reichsverfassung - Die Rezeption des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Bonner Grundgesetz.