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Mit dem 2. WiKG wurde das Ausspähen von Daten ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Schon im Gesetzgebungsverfahren rügten Sachverständige das in der Praxis nur mangelhaft vorhandene Problembewußtsein bei der Datensicherung. Diese Mahnungen sind in der aktuellen Auslegung nicht mehr zu finden. Doch nur eine einschränkende Auslegung des 202a StGB unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Dateninhaber ermöglicht es, dem fehlenden Problembewußtsein entgegenzuwirken. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, ob der Paßwortschutz und die Kryptographie ausreichende Sicherungssysteme sind.
Der Autor: Ernst Jessen wurde 1962 in Flensburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Der Verfasser war während seines Referendariats von 1989 bis 1992 nebenamtlich auch als Dozent an der Kieler Wirtschaftsakademie tätig, und unterrichtete dort unter anderem die Wirtschaftsinformatiker. Seit 1993 arbeitet er in der Rechtsabteilung eines Kreditinstitutes in Potsdam.
Aus dem Inhalt: Probleme bei der Datensicherung - Zugangsberechtigung - Computerkriminalität - Ausspähen von Daten - Hacker - Paßwortschutz - Datenverschlüsselung.