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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universität zu Köln (Institut für Bürgerliches Recht), Veranstaltung: Vorbereitungsseminar für das Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beleuchtet die fiktive Schadensberechnung von Mängelbeseitigungskosten im Baurecht - ein Instrument, das lange Zeit zur Schadensbemessung herangezogen wurde, jedoch durch das BGH-Urteil vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17) verworfen wurde.
Ausgehend von diesem Urteil wird die Problematik der Schadensberechnung im Baurecht detailliert analysiert. Im Fokus steht die Frage, ob ein Besteller, der Mängel nicht tatsächlich beseitigen lässt, dennoch Schadensersatz fordern kann. Die Arbeit setzt sich vertiefend mit der Begründung des BGH auseinander und erläutert das Konzept der fiktiven Schadensberechnung im Kontext der Mängelgewährleistung.
Dabei werden die maßgeblichen Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 634, 635 BGB) sowie die Bedeutung des Gefahrenübergangs (§ 640 Abs. 1 Satz 1 BGB) erörtert. Besonders praxisrelevant ist die Frage, wie sich der Umfang des Schadensersatzes bestimmen lässt, wenn die Mängelbeseitigung nicht durchgeführt wird. Diese Untersuchung gibt Aufschluss über die Auswirkungen des Urteils und die aktuelle Rechtslage in der Baupraxis.
- seit Juli 2023: juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) - OLG Bezirk Düsseldorf
- seit April 2023: LL.M. - Student
- 2017 - 2022: Studium der Rechtswissenschaften - CAU zu Kiel, Universität zu Köln
- Universitärer Schwerpunkt: Unternehmensrecht
- Schwerpunktarbeit: "Mehrheitsklauseln in Personengesellschaften anhand der Otto- und Schutzbereich II - Entscheidung des BGH"
- Mag. iuris
- seit 2018: WissMit in einem Notariat
- seit 2018 / 2021: Mitglied der LawClinic der Universitäten Düsseldorf und Bonn sowie der Mietrechts-LawClinic der Universität zu Köln als (studentischer) Rechtsberater