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Der Begriff «E-Government» ist zur Zeit Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Pilotversuche und wird in der Regel gebraucht als ein Oberbegriff für die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen im weitesten Sinne unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel, wie etwa E-Mail und des Internets. Auch die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge wird zum «E-Government» gezählt und im Rahmen dieser Arbeit unter verschiedenen rechtlichen Aspekten betrachtet. Den Kern der Arbeit bilden die Fragen nach der Europarechtskonformität der nationalen Vorschriften über elektronische Angebote sowie nach der Zulässigkeit ihrer ausschließlichen Akzeptanz durch öffentliche Auftraggeber. Daneben werden unter anderem die Rechtsfolgen formfehlerhafter Angebote untersucht. Den Abschluss der Bearbeitung bilden Rechtsfragen des Einsatzes elektronischer, inverser Auktionen als Mittel der Beschaffung.
Der Autor: Florian Heinze studierte ab 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Sein Referendariat leistete er 2002 im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle ab. Von 2004 an war der Autor als Rechtsanwalt tätig und ist seit 2005 Partner in einer Sozietät in Hannover.
Aus dem Inhalt: Die Europarechtskonformität der deutschen Regelungen über die elektronische Angebotsabgabe - Ermessensfehler bei der Entscheidung über die Zulassung elektronischer Angebote - Die ausschließliche Akzeptanz elektronischer Angebote - Rechtsfolgen fehlerhafter oder fehlender digitaler Signaturen - Die Bevorzugung elektronischer Angebote im Vergabeverfahren durch Anerkennung als «vergabefremdes Kriterium» und ihre Zulässigkeit aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht - Die elektronische Auftragsvergabe als Standard zukünftiger Vergabeverfahren - Die Zulässigkeit inverser Auktionen als Mittel der Beschaffung.