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»Voting Agreement in a Listed Family Business. The Tense Relationship between the Tax Exemption under Sec. 13a and 13b of the German Inheritance Tax Act and Mandatory Offer under Sec. 35 (1) and (2) of the German Securities Acquisition and Takeover Act«: The conclusion of a voting agreement in a listed family business may result not only the tax exemption under Sec. 13a and 13b of the German Inheritance Tax Act, but also a mandatory offer under Sec. 35 (1) and (2) of the German Securities Acquisition and Takeover Act. This thesis provides suggestions to enable practitioners to better coordinate that these two legal consequences do not coincide. In addition, a reform of the tax exemption under Sec. 13b (1) No. 3 of the German Inheritance Tax Act is proposed.
Gina Rabea Rolfes studierte Rechtswissenschaft sowie Recht und Management an der Universität Bielefeld. Während der Promotion arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. (Oxford). Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf im Bereich des Gesellschaftsrechts/M&A tätig. Sie absolviert derzeit ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
1. EinleitungGegenstand und Grenzen der Untersuchung - Gang der Untersuchung
2. Begrifflichkeiten'Stimmbindungsvertrag' und 'Pool' - 'Familienunternehmen'
3. Der Stimmbindungsvertrag als Teil des Poolvertrags zur Erlangung der sachlichen Steuerbefreiung gemäß §§ 13a, 13b ErbStGDie Entwicklung des Poolprivilegs gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG - Das Pooling im Kontext der sachlichen Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG - Die Bedeutung von Anteilen an Familienkapitalgesellschaften im Rahmen von § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG - Der Poolvertrag nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG - Das Pooling und die Behaltensfrist - Bestimmungen im Poolvertrag - Der Verstoß gegen Bestimmungen des Poolvertrags
4. Der Stimmbindungsvertrag als Auslöser der Angebotspflicht nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜGWesentliche Bestimmungen des WpÜG betreffend Pflichtangebote - Zielsetzung des Pflichtangebots - Kontrollbegriff nach § 29 Abs. 2 WpÜG - Kontrollerlangung mittels Stimmbindungsvertrags - Nichtberücksichtigungs- bzw. Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 36 WpÜG bzw. § 37 WpÜG - Umfang der Angebotspflicht und Abgabepflicht mehrerer Poolmitglieder - Keine Auswirkungen des Verstoßes gegen die Abgabepflicht nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG auf die sachliche Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG von gepoolten Kapitalanteilen
5. Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen der sachlichen Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG und dem Pflichtangebot nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜGDas Spannungsverhältnis zwischen der sachlichen Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG und dem Pflichtangebot nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG - Auflösung des Spannungsverhältnisses de lege lata - Auflösung des Spannungsverhältnisses de lege ferenda
6. Zusammenfassung der wesentlichen Thesen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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