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Die Fortentwicklung technischer Bereiche erfordert stets auch eine Anpassungsleistung des Rechtssystems. Die Frage nach der Rechtsnatur von Software wird seit Jahrzehnten gestellt, bleibt allerdings umstritten und vielschichtig. Die Autorin entwickelt die Fragestellung fort, indem sie diese als Ausgangspunkt einer Untersuchung der Haftung im Fall von Fehlfunktionen softwarebasierter Gebäudesicherheitssysteme beleuchtet und zeigt beispielhaft auf, dass Softwaresysteme in die herkömmliche Produkthaftung eingepasst werden können. Eine flankierende rechtsvergleichende Betrachtung liefert dabei eine umfassende Bewertungsgrundlage für zentrale Fragen des Softwarerechts. Es zeigen sich hier - trotz stark divergierender Haftungssysteme - vielfach entsprechende Entwicklungstendenzen.
Greta Arnoldstudierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie arbeitete als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am dortigen Lehrstuhl für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht, wo sie auch promovierte.
Inhalt: Rechtsnatur von Software - Haftung für Softwarefehler - Vertragstypologie des Softwarevertriebs - Vertragliche Haftung für Software - Produkt- und Produzentenhaftung für Software - Haftung für fehlerhafte Informationen - Haftung für wirkungslose Produkte - Kausalität - Haftungsbegrenzung im IT-Bereich - Rechtsvergleich - USA - England - Frankreich.