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In der gegenwärtigen Debatte um die Willensfreiheit ist Kants Freiheitstheorie zu den Akten schlechter Metaphysik gelegt worden. Dabei sind entscheidende Fragen nach wie vor nicht zureichend geklärt: 1. Welchen Freiheitsbegriff nimmt Kant in Anspruch? 2. Welche Funktion kommt diesem Begriff zu? 3. Welchen Beweis erbringt Kant zu seiner Rechtfertigung? Der Autor weist nach, dass Kants Theorie in allen drei Punkten unangemessen repräsentiert worden ist und nimmt die Verhandlungen über ihre systematische Gültigkeit wieder auf. Bojanowski zeigt, warumeinebestimmte Formmoralischer Praxis nicht ohne Kants Begriff der Autonomie als absoluter Freiheit auskommt; er verteidigt diesen Begriff auf der Grundlage von Kants Erkenntniskritik gegen deterministische Moralskepsis. Abschließend erklärt er, warum dieser Begriff nicht an der Möglichkeit moralisch böser Handlungen scheitert, sondern die Rede von moralisch bösen Handlungen erst ermöglicht.
Jochen Bojanowski, Eberhard Karls Universität Tübingen.