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Das heutige Wucherverbot der §§ 138 II BGB, 291 StGB ist das Ergebnis einer für das 19. Jahrhundert exemplarischen Normenentwicklung. Dabei bildete die Zins-Wucher-Gesetzgebung den wesentlichen Ausgangspunkt für die modernen Individualwucherbestimmungen. Vor allem jene Gesetzgebung und deren Veränderung in diesem Jahrhundert zeigt beispielhaft, wie sehr neue wirtschaftspolitische «Dogmen», allgemeinwirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen und die Legislative miteinander verknüpft waren. Gegenstand dieser entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung ist sowohl die Verdeutlichung der unmittelbaren Vorgeschichte des § 138 II BGB, als auch die Darstellung jener engen Abhängigkeiten von rasanter wirtschaftlicher Entwicklung des 19. Jahrhunderts und sich dem anpassenden radikalen gesetzgeberischen Reaktionen. Zugleich wird die Suche des Gesetzgebers nach einer normierten Schnittmenge zwischen ungezügeltem Fortschrittsglauben und «liberalistischer Ideologie» einerseits und effektivem Schutz vor - vornehmlich auf dem Land auftretender - wucherischer Ausbeutung andererseits beleuchtet.
Der Autor: Jochen Dilcher, geboren 1971 in Mannheim-Neckarau. 1991-1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg an der Lahn. 1. Staatsexamen 1997. Seit März 2001 Rechtsreferendar bei dem Landgericht Marburg/Lahn.
Aus dem Inhalt : Wesen und Begriff des Wuchers aus moderner und historischer Sicht - Rechtstheoretisches Wesen und Begriff des Wuchers im 19. Jh. - Die erste Gesetzesperiode als Schnittphase zwischen konservativem Gemeinrechtsprinzip und liberalen Strukturveränderungen - Die Zins-Wucher-Frage unter der Herrschaft von ökonomischem Liberalismus und klassischer Nationalökonomie - Entstehen des modernen gesetzlichen Wucherverbots.