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Frei von Schulden - in nur drei Jahren Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erfahren. Seit 01.10.2020 können Sie in drei Jahren von Ihren Schulden befreit sein. Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber Verbraucherinsolvenz: Erfolgreiche Schuldbefreiung die richtige Vorgehensweise: - Den außergerichtlichen Einigungsversuch ohne fremde Hilfe durchführen - Verbraucherinsolvenzverfahren richtig einleiten - Unseriöse Helfer erkennen - Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung erfüllen - Steuerschulden aufteilen - Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) richtig nutzen - Möglichkeiten der vorzeitigen Restschuldbefreiung - Alternative: Insolvenzplanverfahren - teurer, aber schneller - Die aktuelle Pfändungstabelle
Jörg Wilde, Diplom-Finanzwirt, war mehrere Jahre als Koordinator für Vollstreckung in der Finanzverwaltung tätig und hat zahlreich Verfahren auf dem Weg zur Restschuldbefreiung begleitet. Erfolgreicher Fachautor.