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«Das Internet vergisst nicht.» - Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das «Vergessen» zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das «Recht auf Löschung» normiert.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das «Recht auf Vergessen» nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.
Livia Wagner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover und Bayreuth. Seit 2016 arbeitet sie als Richterin. Für Ihre Promotion wurde Sie durch ein Begabtenstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Einführung - Rechtliche Grundlagen - Ein «Recht auf Vergessen» im Hinblick auf selbst online gestellte Daten - Ein «Recht auf Vergessen» im Hinblick auf Online-Archive der Presse - Ein «Recht auf Vergessen» gegenüber Internetsuchmaschinen - Rechtsfolgenseite des «Rechts auf Vergessen» - Ausblick