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Die Grundrechtscharta ist ein anspruchsvolles Vorhaben der Europäischen Union. 1999 unter deutscher Präsidentschaft vom Europäischen Rat initiiert, soll sie noch in diesem Jahr feierlich verkündet werden. Derzeit berät ein Brüsseler Konvent unter großem Zeitdruck über den Text der Charta. Dieser Beitrag will dafür mehr öffentliches Interesse wecken und eine breitere Diskussion anregen. Am Beispiel der Medienfreiheit werden ungeklärte konzeptionelle Grundfragen und europapolitische Alternativen aufgezeigt. Der Verfasser wendet sich gegen bisherige Vorschläge, wonach sich die Charta im wesentlichen auf die Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK beschränken soll. Er sieht darin eine Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner funktional-dienenden Freiheit. Er plädiert dafür, die Rundfunkfreiheit als Funktionsgrundrecht auszugestalten und auf ein leistungsfähiges europäisches duales System zuzuschneiden. Der Anhang reicht von einschlägigen nationalen und europäischen Dokumenten bis zu aktuellen Entwurfstexten aus dem EU-Grundrechtskonvent.
Der Autor: Martin Stock, Jahrgang 1933, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld (seit 1999 i.R.), langjähriges Mitglied der Rundfunkkommission der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen.
Aus dem Inhalt: Grundrechtscharta der EU - Art. 10 EMRK und Art. 49 ff. EGV als Grundnormen eines transnationalen Marktrundfunks? - EU-Medienfreiheit nur als Medienunternehmerfreiheit? - Medienfreiheit nach dem Millenium und die Frage des public service - Bisherige Entwurfstexte und eigener neuer Vorschlag für einen Medienfreiheits-Artikel in der Charta.