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Bis zur Einführung eines kircheneigenen zweistufigen Rechtsschutzsystems für kirchliche Arbeitssachen durch Etablierung kircheneigener Gerichte lag u. a. die Aufgabe und die Kompetenz zur Schlichtung und zur streitigen Entscheidung von Regelungs- oder Rechtsfragen, die ihre Wurzeln in der MAVO hatten, bei den in der Regel auf diözesaner Ebene angesiedelten Schlichtungsstellen. Entsprechend der inneren Ordnung der katholischen Kirche entfaltete sich die Rechtsprechungstätigkeit der Schlichtungsstellen innerhalb der räumlichen Grenzen des jeweiligen (Erz-)Bistums. Weder existierte eine amtliche Sammlung, in der Entscheidungen der Schlichtungsstellen von grundlegender Bedeutung Aufnahme hätten finden können, noch war eine regelmäßige Veröffentlichung zum Beispiel in den Bistumsblättern der (Erz-)Diözesen vorgesehen. Damit war es sowohl den Mitgliedern der jeweiligen Schlichtungsstellen als auch der verschiedenen Mitarbeitervertretungen nicht möglich, unmittelbar Einblick in die Rechtsprechungstätigkeit der Schlichtungsstellen zu nehmen. Darzustellen, auf welcher Rechtsgrundlage aus staatskirchenrechtlicher und innerkirchlicher Sicht sich über die Grenzen der jeweiligen Hirtengewalt des (Erz-)Bischofs hinaus einheitliche Rechtsgrundsätze herausbilden konnten und in welchem Umfang - evtl. geprägt durch das Selbstverständnis der katholischen Kirche - in vergleichbaren Sachverhalten Sonderpositionen gegenüber der Rechtslage im Betriebsverfassungsrecht eingenommen wurden, ist Gegenstand dieser Arbeit.
Der Autor: Nicolai Girlich wurde 1970 in Regensburg geboren. Von 1991 bis 1997 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahre 1999 war der zwischenzeitlich selbständig tätige Rechtsanwalt bis 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht und Handelsrecht von Prof. Dr. Reinhard Richardi in Regensburg beschäftigt.