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Der Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess vor Gericht stellt besondere Anforderungen an beide Parteien, den Aufraggeber und den Aufragnehmer, sowie deren Prozessbevollmächtigte. Dies gilt gleichermaßen für die materiellen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der prozessualen Besonderheiten des Honorarrechtsstreits. Für den Kläger kommt es darauf an, den Honoraranspruch unter Beachtung der Rechtsprechung schlüssig darzulegen und die Weichen im Verlauf des Prozesses richtig zu stellen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Honorarermittlung nach der HOAI. Der Beklagte muss eine effektive Verteidigungsstrategie festlegen. Dargestellt werden dabei nicht nur die relevanten Einwendungen, Einreden und denkbare Gegenforderungen, sondern auch den Prozess betreffende Fragen und Besonderheiten. Für Gesamtschuldfälle werden Fragen der Sicherung von möglichen Regressansprüchen erörtert.
Dr. Ralf Averhaus, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leiter der Praxisgruppe zum Architekten- und Ingenieurrecht in der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte.
E-Mail: ProductSafety@springernature.com