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Wie läßt sich völkerrechtlicher Friede normativ begründen? Historisch betrachtet, ist mit dem Aufkommen des neuzeitlich-klassischen Völkerrechts eine international legalisierte Variante «gerechter Kriege» reklamiert worden. Philosophische Friedensentwürfe der Neuzeit sind dagegen mit dem Ziel entstanden, daß, wenn es schon nicht gelänge, den Krieg zu ächten, es vielleicht die Möglichkeit gäbe, «ihn dadurch überflüssig zu machen, daß man den Frieden organisierte». Das heutige moderne Völkerrecht ist mit einer Ächtung jeglicher Angriffskriege gleichzusetzen. Nichtsdestoweniger lohnt es sich, insbesondere mit Blick auf den völkerrechtlichen Frieden als normatives Problem, neuzeitliche Friedenstraktate wieder auf ihre im einzelnen sehr verschiedenen Begriffsbildungen hin zu befragen.
Der Autor: Ralf Bredel, geboren 1973; 1994-1999 Studium der Philosophie, Politikwissenschaften und Psychologie in Konstanz, Erlangen, Paris und Wien; 2001 Promotion in Philosophie an der Universität Wien; 2000-2001 Visiting Fellow an der Harvard University; 2001-2002 Visiting Fellow an der Oxford University; 2000-2002 Researcher-in-Residence bei der United Nations Industrial Development Organization in Wien.
Aus dem Inhalt: Systematisch-normative Begriffe des völkerrechtlichen Friedens in der neuzeitlichen Philosophie des Rechts - Voluntarismus, Realismus, Psychologismus, Reine praktische Vernunft - Immanuel Kant, Jean-Jacques Rousseau, Saint Pierre, Erasmus, Hannah Arendt, Jean-François Lyotard.