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Der Ruhm, der Carl Magnus Bergbohm (1849-1927) um die Wende zum 20. Jahrhundert zuteil wurde, verdankte sich fast ausschließlich den literarischen Produkten einer erbitterten Gegnerschaft zum Naturrecht. Den Zeitgenossen galt Bergbohm als einer der «reinsten Positivisten», obwohl niemals eine umfassende Darstellung seines «Systems des positiven Rechts» erschienen ist. Die vorliegende Studie hat sich die Rekonstruktion dieser «ungeschriebenen» Lehre zum Ziel gesetzt. Sowohl die wissenschaftstheoretischen Grundlagen als auch die dogmatischen Kernthesen der vor Bergbohm behaupteten «wissenschaftlichen Rechtsphilosophie» werden dabei bis zu ihren ideengeschichtlichen Wurzeln verfolgt, kritisch diskutiert und in den systematischen Kontext eingebunden. Vor dem Hintergrund der rechtswissenschaftlichen Debatten seiner Zeit entsteht so das Bild eines heute weithin vergessenen Rechtsdenkers.
Der Autor: Thomas F. Kremer, 1971 in Heidelberg geboren, studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Er promovierte im Jahr 2000. Seit 2000 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Frankenthal/Pfalz.
Aus dem Inhalt: Begründung von Notwendigkeit und Methodik einer «wissenschaftlichen Rechtsphilosophie» - Die Positivität des Rechts - Die «juristische Erkenntnislehre» - Rechtswissenschaft als «gereinigtes Denken»? - Reflexivität und Autolimitation - Der Geltungsgrund des Rechts.