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Die Arbeit leitet das Recht auf den eigenen Tod aus der apriorischen Menschenwürde her. Dabei werden die Wurzeln der Menschenwürde, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die verschiedenen Literaturmeinungen analysiert. Das Ergebnis überträgt die Autorin auf Menschen mit unheilbaren Krankheiten, welche psychisch gesund den Entschluss gefasst haben, nicht mehr leben zu wollen, diesen jedoch nicht mehr ohne die Hilfe Dritter umsetzen können. Die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe wird auf verfassungsrechtlicher Ebene, unter Beachtung der Schutzpflichten des Staates und der Eingriffsthematik in Grundrechte, diskutiert. Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung stellt die Arbeit dar, dass selbst bei Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe diese nicht mittels antizipierten Willens gefordert werden könnte.
Ulrike Bernert-Auerbach, geboren 1973, absolvierte eine kaufmännische Ausbildung und studierte an der Universität in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Sie absolvierte das Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin tätig.
Inhalt : Strafrechtliche Beurteilung aktiver und passiver Sterbehilfe - Wurzeln und Entwicklung der Menschenwürde und der Menschenrechte - Institutionalisierung der Menschenwürde - Inhalt der Menschenwürde - Schutzpflichten des Staates - Eingriff in Grundrechte durch aktive Sterbehilfe - Patientenverfügung - Schiefe Ebene.