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Definitionen sind die Basis für die juristische Subsumtion eines Falls. Dieses Rechtslexikon zum Grundgesetz erklärt die wichtigsten Grundbegriffe des deutschen Staatsrechts im Stil eines alphabetisch angeordneten Nachschlagewerks verbunden mit einer systematischen Darstellung der Inhalte.
Beginnend mit der Definition als Ausgangspunkt für das juristische Arbeiten folgen ausführliche inhaltliche Erläuterungen zu den jeweiligen Begriffen und staatsrechtlichen Themen. Die einzelnen Bestandteile der Definition werden ebenso erklärt, wie rechtliche Problemstellungen im Rahmen der Definition. Die Darstellung der Grundrechte folgt dem Prüfungsaufbau in der Klausur und umfasst Erläuterungen zum persönlichen und sachlichen Schutzbereich sowie zu Eingriff und Rechtfertigung.
Zur besseren Orientierung im Normensystem wird der jeweilige Rechtsbegriff stets in den systematischen Zusammenhang gestellt. Gerichtsentscheidungen sowie weiterführende Literaturhinweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den einzelnen Rechtsbegriffen.
Aufgrund dieser Konzeption eignet sich das Rechtslexikon zum Grundgesetz für Studierende der Rechtswissenschaft, die ihre Kenntnisse zu einem bestimmten Aspekt des Staatsrechts mit minimalem Zeitaufwand auffrischen möchten, sowie für Studierende nichtjuristischer Fächer, die (wie z.B. in der Politikwissenschaft) mit staatsrechtlichen Inhalten in Berührung kommen.
Prof. Dr. iur. habil. Volker M. Haug ist Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Europa- und Medienrecht sowie Geschäftsführender Di-rektor des Ludwigsburger Demokratie Instituts der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg