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Zum Werk Dieser Standardkommentar bietet handlich und komprimiert:- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und teilweise auch nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie der hierzu bedeutsamen Literatur- einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen und praxisrelevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen Vorteile auf einen Blick- jährliches Erscheinen ? damit konkurrenzlose Aktualität- weiteste Verbreitung ? somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten- mit Gerichtsverfassungsgesetz Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2025 bis März 2026, u.a.- das Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland vom 23.2.2026,- das Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änd. beamtenrechtlicher Vorschriften vom 11.1.2026,- das Geoschutzreformgesetz vom 11.1.2026,- das Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen vom 9.1.2026,- das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vom 22.12.2025,- das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025,- die "Opt-Out"-Regelungen (§ 15 EGStPO) zu der seit 1.1.2026 verpflichtenden Führung elektronischer Akten durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts vom 8.12.2025,- das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 8.12.2025,- das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änd. anderer Gesetze vom 17.7.2025 sowie- der Beschluss des BVerfG zu § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 i.V.m. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, c, d und t, Nr. 6 und Nr. 7 Buchst. b und § 100b der StPO - 1 BvR 180/23 - vom 24.6.2025.Neben der neuesten Literatur ist die aktuelle Rechtsprechung - darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH - umfassend ausgewertet, u.a.- zum Entsperren von Smartphones mittels biometrischer Daten (BGH NJW 2025, 2265),- zur Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft (BGH NStZ 2025, 696),- zum Begriff der Vernehmung in § 247 StPO (BGH NJW 2025, 3007),- zur Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren Vernehmung in der Hauptverhandlung (BGH BeckRS 2025, 25598),- zur ergänzenden Verlesung eines Vernehmungsprotokolls (BGH NStZ 2026, 55),- zur Signierung elektronischer Anklageschriften (BGH NJW 2026, 183),- zur Erhebung und Verwertung von Daten aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere zur Verwertbarkeit von ANOM Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Verbrechen (BGH NJW 2025, 1584) sowie deren Verfassungsmäßigkeit (BVerfG BeckRS 2025, 25383),- zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Online-Durchsuchung (BVerfG NVwZ 2025, 1821 - "Trojaner II"),- zu den Grenzen der Auswertung von Datenträgern (EGMR NJW 2025, 3343),- zur Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (BVerfG 24.8.2025 - 2 BvR 64/25),- zur Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit von Angeklagtem und Verteidiger (BVerfG NJW 2025, 2232) sowie- zur Unschuldsvermutung bei Ausführungen in einem Urteil gegen einen getrennt verfolgten Mitverdächtigen (EGMR NJW 2025, 2083. Zielgruppe Für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Strafrichterinnen und Strafrichter, Staatsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare sowie Studierende.