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Ein wichtiges Anwendungsfeld des Ubiquitous Computing ist das Wearable Computing: Miniaturisierte elektronische Geräte in der Kleidung, Brillen oder Schmuckstücken können die Sicherheit des Nutzers erhöhen und seine Arbeit erleichtern. Allgegenwärtige Datenverarbeitung ermöglicht allerdings nicht nur neue Formen der Interessendurchsetzung oder des Datenmissbrauchs, sondern verändert die Interaktion des Menschen mit der Informationstechnik grundsätzlich. Im Rahmen eines Rechtsgutachtens für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin prüfen die Autoren am Beispiel von Wearable Computing in Schutzanzügen von Feuerwehreinsatzkräften, ob das bestehende Datenschutzrecht bei risikoadäquater Konkretisierung auch beim Einsatz von Ubiquitous Computing ausreichend leistungsfähig ist.
Der Inhalt
Zulassungsvoraussetzungen für Persönliche.-Schutzausrüstungen mit I&K-Technik.- Einsatz von persönlichen Schutzanzügen mit I&K-Technik.- Gestaltungsvorschläge.
Die Zielgruppen
Dozierende und Studierende der Wirtschaftsinformatik mit dem Schwerpunkt Datenschutz und -sicherheit; Fach- und Führungskräfte im Bereich Softwareentwicklung, Datenschutz und -sicherheit, Telekommunikation.
Die Autoren
Prof. Dr. Alexander Roßnagel lehrt Öffentliches Recht am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel. Er ist dort wissenschaftlicher Leiter der "Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung" (provet) und CIO. Dr. Silke Jandt ist Geschäftsführerin von "provet", Hendrik Skistims und Julia Zirfas sind dort wissenschaftliche MitarbeiterInnen.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel lehrt Öffentliches Recht am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel. Er ist dort wissenschaftlicher Leiter der "Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung" (provet) und CIO der Universität Kassel.
Dr. Silke Jandt ist Geschäftsführerin von "provet", Hendrik Skistims und Julia Zirfas sind dort wissenschaftliche MitarbeiterInnen.