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'The Criminal Liability of Corporate Principals for Human Rights Abuses in Transnational Business Activities': The dissertation draws on the German legal doctrine of Geschäftsherrenhaftung to examine the criminal liability of executives of German parent companies for harm to legally protected interests abroad arising from cross-border business activities. Special emphasis is placed on corporate group and supplier constellations as well as on determining the applicable standard of care in accordance with relevant statutory duties and regulatory provisions.
Ann-Christin Hagedorn studierte in Hannover Rechtswissenschaften. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Jahr 2020 war sie bis Februar 2024 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht mit interdisziplinären Bezügen bei Herrn Prof. Dr. Sascha Ziemann tätig. Dort schrieb sie ihre Dissertation. Seit März 2024 ist Ann-Christin Hagedorn Referendarin des Oberlandesgerichtsbezirks Celle.
1. Einführung
2. § 13 StGB als Mittelpunkt der Auseinandersetzung für eine Strafbarkeit des Geschäftsherrn Begehen durch Unterlassen - Strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung bei Sachverhalten auf nationaler Ebene
3. Die Übertragung der Grundsätze der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung auf transnationale Sachverhalte Beispiele von Rechtsgutsverletzungen, die im Zusammenhang mit transnationalen Unternehmenstätigkeiten stehen - Organisationsstrukturen bei transnationalen Unternehmenstätigkeiten - Anwendung des deutschen Strafrechts auf transnationale Sachverhalte - Bestehende Regulierungsansätze für Menschenrechtsverletzungen bei transnationaler Unternehmenstätigkeit - Individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit im transnationalen Konzern nach den Grundsätzen der Geschäftsherrenhaftung - Strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Fahrlässigkeit - Prozessuale Probleme bei der Verfolgung von grenzüberschreitenden Rechtsgutsverletzungen
E-Mail: verkauf@duncker-humblot.de