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Obwohl die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer prinzipiell an objektive Merkmale anknüpft, wird im Umsatzsteuerrecht zunehmend das subjektive Element der Kenntnis aufgegriffen und der Eintritt gewisser Rechtsfolgen vom Wissen des umsatzsteuerlichen Unternehmers abhängig gemacht. Gleichzeitig ist zu konstatieren, dass ein Großteil der umsatzsteuerlichen Unternehmen Personenzusammenschlüsse in Form von Personen- oder Kapitalgesellschaften sind, die jedoch nicht des Wissens fähig sind. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen, innerhalb welcher Grenzen und auf welchen dogmatischen Grundlagen das Wissen der für ein umsatzsteuerliches Unternehmen handelnden natürlichen Personen diesem zugerechnet werden kann. Die Arbeit zeigt auf, dass hierbei insbesondere nicht auf die umfangreichen zivilrechtlichen Lösungsansätze der Wissenszurechnung zurückgegriffen werden darf, sondern ein umsatzsteuerrechtlich-autonomer Weg zur Lösung der Zurechnungsproblematik angezeigt ist.
Anna Viktoria Wilhelmine Karg ist Regierungsrätin in der Bayerischen Finanzverwaltung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Nach ihrem Referendariat arbeitete sie am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Herrn Prof. Dr. Drüen.