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Kryptographie ist die Schlüsseltechnologie für die sichere und zuverlässige Nutzung offener Datennetze. Jedermann kann mit sicherer Verschlüsselung seine Daten vor der Kenntnisnahme durch Dritte schützen - auch Kriminelle und Terroristen. Somit laufen die legalen Abhörbefugnisse von Behörden bei verschlüsselter Kommunikation im Internet ins Leere. Wie lässt sich das Bedürfnis nach Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus mit der verlässlichen Nutzung offener Netze vereinbaren?
Christian Meyn untersucht, ob ein Verbot der Verschlüsselung mit den Grundrechten vereinbar ist, insbesondere mit dem Kommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und der Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Er beschreibt die technische Ausgangslage sowie rechtliche Regelungsmöglichkeiten und erörtert ausführlich die Anwendung von Art. 10 und Art. 5 GG bei verschlüsselter Individualkommunikation. Die umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit möglicher Eingriffe zeigt, dass ein Verschlüsselungsverbot mit dem Grundgesetz letztlich nicht zu vereinbaren ist.
Dr. Christian Meyn promovierte bei Professor Dr. Gerhard Robbers an der Universität Trier. Er ist zur Zeit in der Bertelsmann Stiftung in der Stabsstelle Stiftungswesen tätig.