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Christian Meyn untersucht, wie sich das Bedürfnis nach Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus mit der verlässlichen Nutzung offener Netze vereinbaren lässt. Er zeigt, dass ein Verschlüsselungsverbot bei der Kommunikation im Internet nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Dr. Christian Meyn promovierte bei Professor Dr. Gerhard Robbers an der Universität Trier. Er ist zur Zeit in der Bertelsmann Stiftung in der Stabsstelle Stiftungswesen tätig.
Einführung.- I. Technische Ausgangslage.- A) Internet und Internet-Dienste.- B) Datensicherheit durch Verschlüsselung.- C) Einsatz von Verschlüsselungsverfahren.- D) Andere Möglichkeiten des Abhörens.- E) Zusammenfassung.- II. Interessenlage.- A) Gründe für Verschlüsselung.- B) Gründe für eine Beschränkung des Einsatzes von Verschlüsselungsverfahren.- C) Praktische Konkordanz als Königsweg?.- III. Rechtliche Regelungsmöglichkeiten.- A) Keine Beschränkung der Verschlüsselung.- B) Staatliche Reglementierung der Verschlüsselung.- C) Umgehungsmöglichkeiten.- D) Zusammenfassung und Präzisierung des Untersuchungsgegenstands.- IV. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Art. 10I GG.- A) Einführung.- B) Elektronische Datenkommunikation als Gegenstand des Art. 10I GG.- C) Verschlüsselte Daten als Gegenstand des Art. 10I GG.- D) Keine Erstreckung des Schutzbereichs auf den Verschlüsselungsvorgang.- E) Weite Auslegung des Schutzbereichs?.- F) Recht auf Versand verschlüsselter Daten aus Art 10I GG?.- G) Zusammenfassung.- V. Kommunikationsfreiheit, Art. 5I GG.- A) Einführung.- B) Schutz des Kommunikationsprozesses durch Art. 5I GG.- C) Verschlüsselungsverbot als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 5I1 GG.- D) Beschränkbarkeit von Art. 5I1 GG.- VI. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2I i. V. m. Art. 1I GG.- VII. Thesen.
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