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Was meint das Grundgesetz, wenn es von "Terrorismus" spricht? Die Arbeit entwickelt erstmals eine eigenständige verfassungsrechtliche Definition des Terrorismusbegriffs in Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Ausgehend von der These einer stillschweigenden und dynamischen Verweisung wird gezeigt, wie sich der verfassungsrechtliche Begriff doch selbständig konturiert und welche Bedeutung ihm für die bundesstaatliche Kompetenzverteilung zukommt. Die Untersuchung verbindet verfassungsdogmatische Analyse mit sicherheitsrechtlichen Fragestellungen und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Einordnung der Terrorismusabwehr im Bundesstaat. Der Autor ist im Verfassungs- und Sicherheitsrecht tätig.