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Wie erkennt der Richter die Wahrheit seines Falles? Der Umgang mit Beweisen vor Gericht zeigt, wie sich eine Gesellschaft den Weg zur Erkenntnis und Wahrheitsfindung vorstellt. Die verschiedenen Disziplinen, die seit der Antike das philosophische und juristische Erkenntnisverfahren prägten, trugen Unterschiedliches zusammen: Die freie Argumentation der Rhetoren und die Entwicklung ethischer Grundsätze durch die Kirchenväter, die im späten Kaiserreich und in den Leges, vor allem aber im kanonischen Recht als Recht formuliert wurden. Während Inquisition und Hexenverfolgung die Repression betonten, zweifelten Humanismus und Reformation an der Möglichkeit allgemeiner Erkenntnis. In Abhängigkeit der öffentlichen Ordnung entstanden daraus nationale Verfahrens- und Beweisrechte. Der englische Sensualismus zweifelte an der objektiven Wahrheit, welche jedoch nach der Französischen Revolution in Deutschland durch den Idealismus wiederkehrte. Die Reichsjustizgesetze bestätigten daher 1877 eher das klassische Beweisrecht und erst die Modernisierung von Polizei und Kriminaltechnik führte die neue Dominanz der Naturwissenschaft im Beweis ein.
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, Jahrgang 1963, lehrt seit 1999 Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seine geschichtlichen Forschungsschwerpunkte liegen im Beweisrecht, im neueren Völker- und Zivilrecht sowie im Einfluss der Reformation auf das Recht.